Die Bulgarische Nationalbank – Rechtsstellung und Aufgaben

Die Bulgarische Nationalbank (kurz: BNB) hat eine zweigliedrige Stellung. Einerseits ist sie die Bank der Banken und übt durch ihre speziellen Mittel einen Einfluss auf die Tätigkeit der anderen Banken und Finanzinstitute, die keine Banken sind. Andererseits ist die BNB ein Staatsorgan, das die Machtbefugnis hat und Rechtsakten verkünden darf, die die Tätigkeit der restlichen Handelsbanken und Finanzinstitute regulieren.

Die Hauptaufgaben der BNB sind im Art. 2 des Gesetzes über die BNB (GBNB) geregelt. Sie sind wie folgt: Durchführen der Kreditpolitik, damit der Wert der nationalen Geldwährung erhalten bleiben kann. Emissionstätigkeit und Organ zur Regulation und Kontrolle der Tätigkeit der restlichen Banken. BVB reguliert und beaufsichtigt die Handlungen der Betreiber von Zahlsystemen, der Zahlinstitute und der Gesellschaften für elektronisches Geld im Lande. BNB hat das ausschließliche Recht Banknoten und Münzen zu emittieren und im Umlauf zu bringen. Die Bulgarische Nationalbank handelt in Vereinbarung mit dem Prinzip der offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb und unterstützt die effektive Verteilung der Ressourcen. Die Bulgarische Nationalbank unterstützt ab dem Zeitpunkt des Beitritts der Republik Bulgarien an der Europäischen Union die gemeinsamen Wirtschaftspolitiken in der Europäischen Gemeinschaft, damit sie ihre Ziele laut Art. 2 des Vertrages über die Europäische Union erreichen zu können, ohne dabei den Hauptzweck zur Stützung der Stabilität der Preise zu vernachlässigen (Art. 2 Abs. 2 GBNB).

Laut Art. 4 GBNB darf die Bulgarische Nationalsbank im Rahmen ihrer Funktionen von den anderen Banken alle Unterlagen und Informationen anfordern und die notwendigen Untersuchungen vornehmen. Aus dem wirtschaftlichen Sichtpunkt wird eine Diskontpolitik, Kontrolle der Pflicht- und Mindestreserven und der Bankgeschäfte, die die Bank auf dem freien Markt betätigt, durchgeführt. Außerdem werden Kredite gewährt, fristbestimmte Geschäfte betätigt, die die Zentralbanken vornehmen, um die Anfrage und das Angebot von Wertpapieren zu beeinflussen.

Ein wichtiges Mittel sind die Mindestreserven, die die Handelsbanken verpflichtet sind, bei der Zentralbank zu haben, die Höhe der Mindestreserven wird als Prozentsatz von dem Bilanzbetrag bestimmt. Art. 41 GBNB in Verbindung mit Verordnung Nr. 21 der BNB regelt die Höhe der Umlaufmittel in der Wirtschaft. BNB verkündet den Hauptzinssatz für den entsprechenden Zeitraum in Vereinbarung mit der Methodik, die durch den Vorstand beschlossen ist und veröffentlicht ihn im Gesetzblatt.

BNB handelt als Fiskalagent und Depositar des Staates aufgrund der abgeschlossenen Verträge und unter Marktbedingungen und bei Berücksichtigung der Preise für die Dienstleistungen.

BNB ist unabhängig von den Anweisungen des Ministerrates und der anderen Staatsbehörden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit. Der Ministerrat und die anderen Staatsbehörden und Institutionen haben kein Recht Anweisungen an BNB, an den Geschäftsführer und an den Vorstand zu erteilen. Diese Unabhängigkeit ist mit der Aufgabe zur Gewährung der Stabilität der nationalen Geldwährung eng verbunden. Angesichts der Tatsache, dass die drei stellvertretenden Geschäftsführer der BNB durch das Parlament gewählt werden und da der Abschlussbericht der BNB durch die Volksversammlung angenommen wird, besteht eine indirekte Abhängigkeit der BNB von der Volksversammlung.

Angesichts der Struktur der BNB hat sie die folgenden Organe: Vorstand, Geschäftsführer und drei stellvertretenden Geschäftsführer. Jeder von denen ist ein Organ mit eigenen Bevollmächtigungen. Der Vorstand besteht aus 7 Mitgliedern, außer dem Geschäftsführer und den drei stellvertretenden Geschäftsführer gehören dazu drei weitere Mitglieder, die durch den Präsidenten gewählt werden.

In BNB gibt es drei Verwaltungen: Bank-, Bankaufsicht und Emissions-operative. Jede Verwaltung wird durch die stellvertretenden Geschäftsführer geleitet und ein großer Teil der Entscheidungen wird persönlich durch den stellvertretenden Geschäftsführer getroffen. Die Bevollmächtigungen, die dem Vorstand übertragen sind, charakterisieren BNB als Staatsorgan – Art. 16 GBNB. Die interne Kontrolle der Tätigkeit der BNB erfolgt durch einen Oberwirtschaftsprüfer, der durch den Vorstand gewählt wird, aber durch den Rechnungshof genehmigt werden soll. Seine Bevollmächtigungen sind in Art. 22 GBNB aufgezählt.

BNB ist eine juristische Person mit Grundkapital in Höhe von BGN 20 Mio. BNB ist verpflichtet einen Reservefonds zu bilden, der durch die Abführungen aus dem Jahresüberschuss der Einnahmen im Vergleich zu den Kosten gefüllt wird und zum Decken von Verluste verwendet wird. Nach der Einstellung in Rücklagen für sonstige Zwecken, wird der Überschuss von den Einnahmen in Staatshaushalt eingezahlt.