Einführung in das bulgarische Bankrecht

Der Begriff Bankrecht wird im bulgarischen Recht nur im objektiven Sinne verwendet, d.h. als Sammelbegriff für Rechtsnormen, die einen bestimmten Kreis von öffentlichen Rechtsverhältnissen regeln. Die herrschende Meinung besagt, dass das Bankrecht über keinen eigenen Regelungskreis verfügt und kein selbstständiger Rechtszweig ist.

Das Bankrecht in Bulgarien hat einen komplexen Charakter, folglich umfasst es die privatrechtliche Materie, die Teil des Handelsrechtes ist.

Die öffentlich-rechtliche Rechtsmaterie, die ein Teil des Finanzrechtes ist, verwendet die staatliche Methode der Rechtsregelung und umfasst die Tätigkeit der Bulgarischen Nationalbank und die Bankaufsicht, die Erteilung und Widerruf von Lizenzen, die Sanktionsrechte der Zentralbank.

Im Rahmen der privatrechtlichen Rechtsmaterie werden die Bankgeschäfte als eine besondere Art der Handelsgeschäfte behandelt. Charakteristisch für beiden Banktätigkeiten ist ihre Öffentlichkeit, d.h. es werden Bankeinlagen herangezogen und Darlehen an Personen gewährt.