Das öffentliche Bankrecht

Das öffentlich-rechtliche Bankrecht wird in mehreren Rechtsnormen geregelt, so z. B. im Gesetz über die Bulgarische Nationalbank (BNB), im Gesetz über die Kreditinstitute (GKI) und in über 30 weitere Verordnungen der Bulgarischen Nationalbank. Einzelne Regelungen sind auch im Handelsgesetz, das Gesetz über die Bankinsolvenz und in anderen Rechtsakten enthalten.

Die Banken leisten viele Dienstleistungen – die Bankzahlungen haben eine sehr wichtige Bedeutung. Die Banken sind diese Anstalten im Staat, die den Kapital-, Geld- und Währungsmarkt jedes einzelnen Landes aufbauen, pflegen und kontrollieren. Im Jahr 1864 wurde in Russe die erste Bank als gewerbliche Hilfskasse gegründet. Im Jahr 1879 wurde die Bulgarische Nationalbank gegründet. Im Jahr 1947 wurden ca. 130 bulgarische Banken nationalisiert und ein Bankmonopol gebildet, das erst im Jahre 1987 gebrochen worden ist und das mit der neuen bulgarischen Verfassung aufgehoben wurde.

Die Tätigkeit einer Bank in Bulgarien kann je nach der Art der erteilten Lizenz sehr vielfältig sein.