Maßnahmen in Bulgarien gegen die Terrorismusfinanzierung

Mit Gesetzblatt, Ausgabe 16 vom 18.02.2003 wurde das Gesetz über die Terrorismusmaßnahmen (GTM) verkündet. Das GTM wurde mit Gesetzblatt, Ausgabe 102 vom 21.12.2012 zuletzt geändert und ergänzt. Die Maßnahmen im Sinne des GTM sind: Blockieren von Finanzmitteln, Finanzaktiva und sonstigem Vermögen; Verbot der Erbringung von Finanzdienstleistungen, Gewähren von Geldmitteln, Finanzaktiva und sonstigem Vermögen.

Das Ministerrat auf Vorschlag des Innenministers, des Vorsitzenden der Staatsdirektion „Nationale Sicherheit“ und des Hauptstaatsanwaltes verkündet, ergänzt und ändert durch einen Beschluss die Liste der natürlichen und juristischen Personen, der Gruppen und Organisationen, auf die die Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes Anwendung finden. Die Liste im Sinne des vorigen Satzes umfasst:

  1. natürliche Personen, juristische Personen, Gruppen und Organisationen, die durch den Sicherheitsrat der Vereinigten Nationen als terrorismusbezogene bestimmt sind oder gegen die Maßnahmen wegen Terrorismus mit einem Beschluss des Sicherheitsrates der Vereinigten Nationen verhängt worden sind;

  2. Personen, gegen die ein Strafverfahren wegen Terrorismus, Finanzierung von Terrorismus, Anwerben oder Ausbilden von einzelnen Personen der Personengruppen zu Terrorismuszwecke eröffnet sind, Gründen, Führen oder Teilnahme an organisierten kriminellen Vereinigungen, die terrorismusorientiert sind oder das Terrorismus finanzieren, Fälschen von Urkunden, um die Durchführung von Terrorismusanschläge zu vereinfachen, offensichtliche Anstiftung zum Terrorismus oder Terrorismusbedrohungen im Sinne des Strafgesetzbuches.

Man kann auf diese Liste auch Personen setzen, die durch die zuständigen Behörden eines anderen Staates oder der Europäischen Union bekannt gegeben sind.

Für alle Verstöße gegen die Bestimmungen des Gesetzes sind Geldbußen und Strafen von BGN 2.000,00 bis zu BGN 50.000,00 vorgesehen.